Die Bankgarantie ist der bewährteste Behelf zur Sicherung vertraglicher Ansprüche aller Art, besonders aus Kauf- und Werkverträgen. Sie wirkt abstrakt, ist also vom Bestand der gesicherten Forderung unabhängig. Die Bank muss nach Abruf zunächst zahlen – erst danach wird geprüft, ob die Zahlung zu Recht erfolgt ist („zuerst zahlen, dann streiten”). Gerade deshalb, aber auch infolge ihrer vereinheitlichten internationalen Regelung hat die Bankgarantie als Sicherungsbehelf im zwischenstaatlichen Handelsverkehr überragende Bedeutung erlangt. Allerdings wird in der Praxis häufig versucht, die Garantieziehung mittels einstweiliger Verfügung zu sperren.
Auch beim Werkvertrag – so etwa im Bauwesen und beim Anlagenbau – kommt der Bankgarantie zur Sicherung von Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, aber auch im Zuge von Anzahlungen und zur Ablöse von Haftungsrücklässen, ein ganz wesentlicher Stellenwert zu.
Daneben werden auch die zweipersonale Garantie zwischen den Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen des gesicherten Geschäfts (= Werkshaftbrief) und verschiedene Arten der Patronatserklärung mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen (im Vergleich zur Bankgarantie) behandelt.
Die TeilnehmerInnen werden mit der Anwendbarkeit der Haftungsverträge in der Praxis vertraut gemacht sowie eingehend darüber informiert, wie mögliche Gefahren (z. B. „Valutierungs- und Effektivklauseln“) erkannt und vermieden werden können.
Referenten: Dr. Markus Kellner / Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger
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