Moderater Rückgang bei Unternehmensinsolvenzen

Der KSV 1870 berichtet am 18. März 2026, dass die Unternehmensinsolvenzen in Österreich im ersten Quartal 2026 um 1.008 Fälle (-6 Prozent) auf 1.687 Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahresquartal gesunken sind. Außerdem teilt der KSV 1870 am gleichen Tag mit, dass die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren gegenüber dem Vorjahr um 5,1 Prozent leicht gesunken ist. Allerdings sind die Passiva trotz dieses zahlenmäßigen Rückgangs um 37,1 Prozent auf 325 Mio. Euro angewachsen. Dieser sehr hohe Anstieg wird jedoch durch einen einzelnen Fall in Wien überproportional in die Höhe getrieben.

Obwohl diese Fakten zunächst einmal positiv klingen, kann beim KSV 1870 jedoch kein „unbegrenzter“ Optimismus festgestellt werden.

Dunkle Wolken am Firmament oder eitel Sonnenschein?

Mehrere Aspekte sind verantwortlich dafür, dass der Optimismus des KSV 1870 als sehr verhalten beurteilt werden muss.

Einerseits sind die Entwicklungen, sowohl bei den Unternehmensinsolvenzen als auch bei den Schuldenbereinigungsverfahren sehr uneinheitlich. Trotz des Gesamtrückgangs sind in den Bundesländern (Burgenland +7%, Vorarlberg +12%, Steiermark +14% und Kärnten +30%) teils sehr signifikante Steigerungen zu beobachten.

Auch nach Branchen und Wirtschaftszweigen war die Entwicklung im ersten Quartal 2026 uneinheitlich. Während Handel und Baugewerbe zwar, wie im Vorjahr, die meisten Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen hatten, ist die Tendenz jedoch positiv, da die Zahlen um 10% im Handel und um 14% im Baugewerbe gesunken sind. Erfreulich ist auch dass darüber hinaus auch im Grundstücks- und Wohnungswesen (- 25 %) und im Bereich ‚Herstellung von Waren‘ (- 17 %) die Fallzahlen signifikant niedriger liegen als im ersten Quartal 2025. Im Gegensatz dazu hat sich im Bereich Gastronomie/Beherbergung die Lage in den vergangenen Monaten weiter verschärft. Hier ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 14% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum angestiegen.

Auf nationaler Ebene wird die Einschätzung der Lage insbesondere dadurch getrübt, dass „die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren um rund zwölf Prozent gesunken ist, …[und] jene der mangels Masse nicht eröffneten Fälle um knapp fünf Prozent gestiegen [ist]. Mittlerweile machen die Nichteröffnungen bereits 41 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen in Österreich aus.“[1] Wenn so viele Unternehmen nicht in der Lage sind die benötigten Mittel für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufzubringen, dann scheinen Mechanismen, die eine rechtzeitige Insolvenzanmeldung sicherstellen könnten, auf breiter Front nicht zu wirken.

Auch bei den Privatinsolvenzen herrscht nicht eitel Sonnenschein. Trotz Rückgangs der Fallzahl und auch nach Berücksichtigung eines untypischen Einzelfalls in Wien sind die Passiva um 7,2 Prozent angestiegen.

Rosige Aussichten?

Ein Funken Optimismus täte der Wirtschaft gut. Und den einen oder anderen Anknüpfungspunkt dafür könnte man in der jüngsten Vergangenheit und den teilweise positiven Tendenzen sehen.

Allerdings gibt es, was das Insolvenzgeschehen angeht, sowohl bei Unternehmen als auch privaten Haushalten nicht nur Grund zur Freude.

Unternehmen werden durch die Auswirkungen des Krieges im Iran, der mittlerweile große Teile der gesamten Region erreicht hat, erhebliche Kostenbelastungen zu verkraften haben. Möglicherweise könnten in verschiedenen Branchen auch noch Lieferengpässe hinzu kommen. Eine Kostenweitergabe an die Kunden wird in vielen Fällen nicht gänzlich möglich sein. Bereits jetzt sind z.B. die Privathaushalte durch die Preissteigerungen bei der Energie schon erheblich belastet.

Wie sich dieser Konflikt weiter entwickeln wird, kann so gut wie gar nicht vorhergesagt werden. Die Hoffnungen auf ein schnelles Ende des Krieges sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum berechtigt.

Mit Blick auf die Privatinsolvenzen schwebt derzeit noch ein weiteres Damoklesschwert über dem Kopf der österreichischen Wirtschaft: Die Frage nach der Fortsetzung der Möglichkeit des dreijährigen Tilgungsplans für Verbraucher. Sollte die Entscheidung getroffen werden, die Entschuldungsdauer wieder auf fünf Jahre anzuheben, wäre ein sprunghafter Anstieg der Fallzahlen im zweiten Quartal zu erwarten. Viele Schuldner könnten versuchen, noch die kürzere Entschuldungsdauer von drei Jahren zu nutzen, bevor die geltende Regelung im Juli 2026 im Juli 2026 ausläuft.

Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Da von Entwarnung gegenwärtig sicherlich noch nicht gesprochen werden kann, sind die österreichischen Firmen nach wie vor gut beraten, bei der Vergabe von Lieferantenkrediten sehr genau hinzuschauen. Die Unternehmen sollten nur die Risiken eingehen, die es wirklich wert sind, sie einzugehen.

Das Risiko eines Forderungsausfalls und der damit verbundene Schaden hängt auch wesentlich damit zusammen, wie früh- oder rechtzeitig der Gläubiger das Ausfallrisiko identifizieren kann. Der Früherkennung von Ausfallrisiken kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Der Verband hat sich damit, zuletzt anlässlich des 20. Virtuellen Stammtischs am 24. März 2026, intensiv befasst. Auch unter „BvCMAktuell“ haben wir uns am 09. Februar 2026 mit diesem Thema befasst.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir diese Herausforderungen und die Möglichkeiten, Risiken zu begrenzen und trotzdem sich bietende Chancen zu nutzen, auch in Zukunft im Blick haben werden.

[1] Siehe: https://www.ksv.at/pressemeldungen/moderater-rueckgang-unternehmensinsolvenzen